Alle Arbeitnehmenden von Betrieben und Institutionen. Die Schulung über das Verhalten im Brandfall ist gesetzlich vorgeschrieben (VUV Art. 40).
Sprechen, Lesen und Schreiben der Kurssprache
Zuverlässigkeit und gutes Auffassungsvermögen
Keine körperlichen Einschränkungen (z.B. Beweglichkeit, Seh- und Hörvermögen)
Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
Brände, Ursachen und Entstehung
Brandklassen und Brennstoffe
Verhalten im Brandfall
Löschgeräte und Löschmittel
Praxisnahe Löschübungen anbrennenden Objekten