AGB gültig ab: 01.01.2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Kursausschreibung der INRA Group AG zur Anwendung.
Mit der schriftlichen Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmende sein Einverständnis mit den vorliegenden AGB und verpflichtet sich zur Zahlung des Kursgeldes.
Das Kursgeld ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldungsbestätigung bzw. bei Kursbeginn zu bezahlen, sofern der Kurs vor Ablauf der 10-tägigen Frist beginnt.
Das Kursgeld bleibt zur Zahlung fällig, wenn keine rechtzeitige formelle Abmeldung (vgl. hiernach) erfolgt.
Jede Anmeldung ist verbindlich. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
Eine Abmeldung hat formell zu erfolgen, d.h. schriftlich an die INRA Group AG, Heissgländstrasse 18, 4133 Pratteln oder per E-Mail an academy@inra-group.com.
Das Kursgeld wird nur bei formeller Abmeldung und wie folgt zurückerstattet:
0 bis 1 Monate vor Kursbeginn:
Kein Erlass beziehungsweise keine Rückerstattung des Kursgeldes.
1 bis 3 Monate vor Kursbeginn:
Rückerstattung zu 50%
Bis 3 Monate vor Kursbeginn:
Rückerstattung 100%
Die INRA Group AG behält sich bei kurzfristigen (d. h. 0 bis 1 Monat vor Kursbeginn) und/oder nicht formell erfolgter Abmeldung vor, Forderungen, von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise etc. der bettreffenden Person in Rechnung zu stellen.
Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet. Eine Rückerstattung erfolgt auch nicht, wenn der Kursteilnehmende den Kurs vorzeitig abbricht.
Aus organisatorischen Gründen wird eine zeitliche oder örtliche Verschiebung des Kurses ebenso vorbehalten wie eine Zusammenlegung von Kursen, Kursleiterwechsel oder Kurzkürzung. Bei einer Kürzung der Kursdauer erfolgt eine prozentuale Rückerstattung des Kursgeldes in den übrigen Fällen erfolgt keinerlei Rückerstattung.
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, gilt für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei Unterschreitung der minimalen Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzkurses.
Bei Unterschreitung der minimalen Teilnehmerzahl kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Kurs mit Einverständnis der Kursteilnehmenden durchgef£ührt wird, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder bei gleichbleibendem Kursgeld die Anzahl der Lektionen reduziert werden.
Das Unternehmen behält sich vor, Kursteilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen, insbesondere wenn die Zahlung des Kursgeldes nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, der betreffende Kursteilnehmende den Kurs erheblich stört, sich nicht an Weisungen der Kursleitung hält, Leistungsnachweise nicht selbst erbringt oder sich sonst wie inakzeptabel und/oder nicht vertragsgemäss verhält (z.B. Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung) oder wenn sich herausstellt, dass der Kursteilnehmde erforderliche Voraussetzungen für die Kursteilnahme nicht oder nicht mehr erfüllt. In einem solchen Fall ist das volle Kursgeld dennoch geschuldet und wird nicht rückerstattet.
Nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Kurslektionen, erhalten die Kursteilnehmenden eine Kursbestätigung. Diese muss innert eines Jahres nach Abschluss des Kurses bei der INRA Group AG (academy@inra-group.com) verlangt werden. Abweichende Regelungen bei Zertifikats- und Diplomlehrgängen sind ausdrücklich vorbehalten.
Die Kursteilnehmenden bestätigen mit Abgabe des jeweiligen Leistungsnachweises bzw. anlässlich der praktischen Prüfung, dass sie beim Erbringen des Leistungsnachweises sich und anderen keinen unrechtmässigen Vorteil verschafft und nur die erlaubten Hilfsmittel verwendet haben.
Die Kursteilnehmenden müssen beim Leistungsnachweis anwesend sein. Bei entschuldigten Abwesenheiten infolge von Krankheit oder Unfall und unter Vorlage eines Arztzeugnisses kann der Leistungsnachweis unter Verrechnung einer zusätlich Gebühr nachgeholt werden.
Das Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen der Kurse abgegebenen Dokumentationen verbleibt vollumfänglich beim Referenten/in bzw. der INRA Group AG. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Verwertung ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Referenten/in bzw. der INRA Group AG zulässig.
Die Kursteilnehmenden bestätigen mit Abgabe des jeweiligen Leistungsnachweises, dass sie mit ihrer Arbeit keinerlei Urheberrechte von Drittpersonen verletzen und insbesondere Plagiate unterlassen haben.
INRA Group AG hat das Recht, das geistige Eigentum an Leistungsnachweisen und/oder anderen Arbeiten der Kursteilnehmenden gemeinsam mit diesen zu nutzen. Die Kursteilnehmenden werden als Autor/in genannt.
INRA Group AG bewertet die Leistungsnachweise in der Regel mit bestanden oder nicht bestanden.
Bei Verstoss gegen die Pflichten und Vorgaben zum Erbringen des Leistungsnachweises, bei Versäumnis von Abgabepflichten und/oder bei Verletzung von Präsenzpflichten wird der Leistungsnachweis mit nicht bestanden bewertet und der betreffende Kursteilnehmende aus dem Kurs ausgeschlossen.
Die Kursinhalte und -unterlagen werden von der INRA Group AG sorgfältig vorbereitet. Es besteht jedoch keine Gewähr dafür, dass die Inhalte und Unterlagen vollständig, aktuell und richtig sind.
Für alle von der INRA Group AG organisierten Kurse und Veranstaltungen wird die Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Schäden, die von der INRA Group AG vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurden. Die Kursteilnehmenden sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der INRA Group AG erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die INRA Group AG nicht haftbar gemacht werden.
Die INRA Group AG bearbeitet die Daten, die im Zusammenhang mit der Anmeldung, der Durchführung des Kurses oder bei anderen Gegebenheiten (z.B. Events) abgeben oder bekannt wurden mit grösster Sorgfalt und entsprechend den Regeln der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Eine Weitergabe der Daten ausserhalb der INRA Group AG erfolgt ausschliesslich an externe Dienstleister in der Schweiz oder im Ausland, die gleichwertigen oder strengeren Datenschutzgesetzgebungen unterstellt sind oder die durch strenge vertragliche Datenschutzauflagen von der INRA Group AG zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet werden, aufgrund gesetzlicher Vorschriften an die Strafverfolgungsbehörden oder wenn eine Weitergabe zur Wahrung und Durchsetzung berechtigter Interessen der INRA Group AG notwendig oder zulässig ist. Die Kursteilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung ihre Einwilligung zur vorgenannten Datenbearbeitung. Sofern und soweit keine Einwilligung der Kursteilnehmenden erforderlich ist, bearbeitet INRA Group AG auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. D.h. INRA Group AG kann u.U. Daten bearbeiten, obwohl die Kursteilnehmenden keine Einwilligung erteilt haben oder die Einwilligung widerrufen haben. Es gilt im Übrigen die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der INRA Group AG.
Ohne ausdrückliches Einverständnis der INRA Group AG und der Kursteilnehmenden dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten der INRA Group AG keine Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden. Die Kursteilnehmenden werden zudem darauf aufmerksam gemacht, dass sämtliche Anlagen der INRA Group AG Anlage mittels Videokameras überwacht werden.
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Es gelten die jeweils aktuellen Versionen, welche auf der Seite www.inra-group.com/academy abrufbar sind.
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig oder widerrechtlich sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der INRA Group AG ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der INRA Group AG.
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T +41 61 906 94 00
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